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Was ist meine Immobilie wert?

Vielleicht erinnern wir uns noch daran, was das Häuschen, in dem wir heute leben damals gekostet hat. Das war sicherlich auch keine Investition, die wir aus der Portokasse erledigen konnten. Das bleibt gut in Erinnerung. Natürlich verändert sich der Wert von Immobilien im Verlauf der Zeit. Bei einer Sanierung kann der Wert des Hauses steigen, wird auf notwendige Renovierungsarbeiten verzichtet, so entsteht ein Sanierungsstau. Der Wert der Immobilie läuft Gefahr, zu sinken. Und dann gibt es natürlich auch Veränderungen auf dem Markt an sich. Werden Immobilien in den Großstädten knapp, so ist das ein Faktor, der den Wert von Immobilien in die Höhe treibt. Eine ähnliche Wirkung kann die Inflation herbeiführen. Der Wert, den Ihre Immobilie beim Kauf vor Jahren oder vor Jahrzehnten hatte, ist nicht mehr notwendigerweise aussagekräftig für den heutigen Wert. Vielleicht ist es an der Zeit, den aktuellen Wert des Eigenheims wieder einmal zu aktualisieren? Dieser Schritt kann relevant sein, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten. Es gibt aber auch andere Anlässe für eine Immobilienbewertung.

Die Immobilienbewertung beim Verkauf eines Hauses

immobiliengutachter
Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay (pixabay license)
Sie können im Grunde genommen jederzeit eine Immobilienbewertung vornehmen lassen. Vielleicht möchten Sie einfach wieder einmal wissen, was das eigene Haus noch (oder wieder) wert ist? Ganz ohne Anlass, einfach nur weil Sie das interessiert. Beim Verkauf der Immobilie ist es praktisch unabdingbar, den Bausachverständigen zu konsultieren. Anderenfalls müssten Sie Ihre Immobilie selbst „über den Daumen“ schätzen. Und das kann dazu führen, dass Sie Ihr Haus am Ende viel zu günstig verkaufen. Oder dass Sie einen zu hohen Preis ansetzen und keinen Käufer finden. Auch der Käufer einer Immobilie sollte nicht auf die Immobilienbewertung verzichten. Sicherlich: Er kann dem Verkäufer vertrauen, der wahrscheinlich schon ein entsprechendes Gutachten in die Wege geleitet hat. Aber es ist die Motivation des Immobilienverkäufers, einen möglichst günstigen Kaufpreis für den Käufer anzusetzen und meistens gibt es beim ausgeschriebenen Verkaufspreis auch noch etwas Verhandlungsspielraum. So ist es kein Fehler, wenn der Käufer einen eigenen Gutachter für Immobilien beauftragt, der seine Interessen vertritt.

Die Immobilienbewertung bei einer Erbschaft oder Scheidung

Was haben Erbschaften und Immobilienbewertungen miteinander zu tun? Sehr viel, um es vorab in aller Kürze auszudrücken. Führt die Erbschaft einer Immobilie dazu, dass das Haus verkauft werden soll, dann haben wir wieder den oben geschilderten Fall der Notwendigkeit eines Immobiliengutachtens für den Verkauf der Immobilie. Aber auch dann, wenn das Haus von einem der Erben bewohnt werden soll, ist die Immobilienbewertung sinnvoll. Denn in aller Regel muss den anderen Erben dann ein entsprechender Ausgleich gezahlt werden. Und um hier den realistischen Betrag zu ermitteln, ist das entsprechende Gutachten notwendig. Ganz ähnlich ist die Bedeutung von Immobiliengutachten in Scheidungsverfahren. Die Immobilie hat bisher beiden Eheleuten gehört? Wenn eine Person weiterhin in der Immobilie wohnen möchte, dann muss die Aufteilung des Vermögens über eine entsprechende Ausgleichszahlung geregelt werden. Hierbei kommen Sie am Immobiliengutachten kaum vorbei.

Weitere Gründe für eine Immobilienbewertung

Nicht nur beim Kauf oder beim Verkauf von Immobilien kommt das Immobiliengutachten zum Zuge. Es gibt noch einige andere Situationen, in denen ein solches Gutachten erstellt werden sollte. So etwa die Versicherung einer Immobilie. Um das eigene Haus adäquat versichern zu können, müssen Sie wissen, was es wert ist. Hierbei ist das professionelle Gutachten praktisch unumgänglich. Auch Ihr Steuerberater freut sich, wenn er dem Finanzamt den aktuellen Wert der Immobilie anzugeben weiß. Das professionelle Verkehrswertgutachten hilft dabei, den realen Wert der Immobilie festzustellen, der dann auch als Grundlage für die korrekte Steuerberechnung dienen kann. Auch bei der Bestimmung von Rechten und Belastungen einer Immobilie ist die Immobilienbewertung praktisch unerlässlich.

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